Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fotobox Vermietung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Maßgeblich ist die Version, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt. Abweichende Bedingungen seitens des Mieters sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Bedingungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt oder nicht unverzüglich widerspricht, spätestens jedoch bei Annahme des Angebots.
Vertragspartner
Der Mietvertrag kommt zustande mit:
BallonSet, Inhaberin Sanja Barbic Rajkovic
Königstraße 5, 70 173 Stuttgart
Im Folgenden Vermieter genannt.
Zustandekommen des Vertrags
Nach Zugang einer Anfrage über diverse Kontaktmöglichkeiten unterbreitet der Vermieter dem Mieter ein individualisiertes Angebot, und falls notwendig einen Fragebogen, um die Daten zu vervollständigen. Nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung durch den Mieter erhält der Mieter eine Auftragsbestätigung. Bei vereinbarter Anzahlung gilt die Buchung erst nach vollständiger Zahlung als bestätigt. Jegliche Nebenabreden müssen durch den Vermieter bestätigt werden. Ausschließlich die Auftragsbestätigung bestimmt Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringende Leistung.
Vertragsgegenstand
Über diverse Portale wird die Vermietung von Fotoboxen, Druckern, Dekoration und diverser Eventausstattung mit zugehörigen Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten. Entsprechend der jeweiligen Auswahl an Komponenten und Pakete werden diese laut Auflistung der Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.
Anforderungen an den Einsatzort
Die Fotobox wird ausschließlich in Innenräumen stehen und benötigt Zugang zu Strom. Der Mieter ist für die Stromkosten während der Nutzung der Fotobox verantwortlich. Für die Nutzung der Fotobox ist es notwendig, einen Platz in der Größe von 3x3 m bereitzustellen.
Einsatzdauer, Zugang zu den Räumlichkeiten
Die Einsatzdauer und der dafür zu entrichtende Preis wird im Angebot bzw. Vertrag festgelegt. Die Fotobox wird vor dem vereinbarten Zeitraum aufgebaut und danach abgeholt, wofür etwa je eine Stunde benötigt wird. Der Mieter unterstützt den Vermieter während der Leistungserbringung (Aufbau, Veranstaltung, Abbau) und gestattet den rechtzeitigen Zugang zum Aufstellungsort für Auf-/Abbau und den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sich bei der Veranstaltung in der Nähe der Fotobox aufzuhalten, wenn er dies für notwendig erachtet und ohne Lärm und zusätzliche Kosten zu verursachen.
Für Zugang zu den Räumlichkeiten Dritter sorgt der Mieter im Voraus und stellt erforderliche Genehmigungen rechtzeitig dem Vermieter zur Verfügung. Die Kosten für z. B. kostenpflichtige oder eingeschränkt zugängliche Bereiche sind vom Mieter zu tragen und dem Vermieter rechtzeitig anzuzeigen und zur Verfügung zu stellen (Eintrittskosten, Ausweise, Parkgebühren etc).
Liefergebiet
Das Liefergebiet liegt im Umkreis von 100 km um Pfullendorf und innerhalb Deutschlands.
Der Lieferservice ist im Umkreis von 40 km um Pfullendorf kostenlos, danach zahlen Sie 0,5 € pro Kilometer bis zu einer maximalen Entfernung von 100 km innerhalb Deutschlands.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Mietgegenstände bleiben während des Mietverhältnisses Eigentum des Vermieters. Nicht verwendetes Druckmaterialien (Papier und Farbrollen), welche im Drucker verbleiben, sind Eigentum des Vermieters. Eine geringere Menge an Ausdrucken kann dem Mietpreis nicht entgegengerechnet werden.
Mietbedingungen
Die Mietdauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, einen Tag. Bei vorzeitiger Rückgabe der verringert sich der Mietpreis nicht. Der Mietpreis ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
Am Folgetag muss der gesamte Mietgegenstand bis 12:00 Uhr abholbereit sein.
Ist eine Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (bspw. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache.
Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten und Hitze (z.B. starke Sonneneinstrahlung) zu schützen. Auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.
Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, die Mietsache zu öffnen sowie Einstellungen der Software und an verbauten Geräte vorzunehmen.
Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet.
Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen Inbetriebnahme ist nicht gestattet.
Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer und beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Die Preise enthalten die Miete der Mietsache und die Anlieferung und Abholung sowie die Ausstattung je nach gebuchtem Paket.
Eine Anzahlung in Höhe von 100 € ist bei Miete der Komponenten nach Absprache und im Voraus, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, zu entrichten. Handelt es sich um kurzfristige Buchungen, die kürzer als 5 Tage im Voraus durchgeführt werden, so ist die Anzahlung direkt fällig. Die Zahlung der Mietgebühr erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung auf Rechnung. Die Mietgebühr deckt das vereinbarte Leistungspaket ab. Eine Verlängerung am Veranstaltungstag wird nach den gültigen Tarifen nachberechnet.
Hierfür ist der Mietpreis nach Zugang der Rechnung an folgende Bankverbindung zu überweisen:
BallonSet, Inhaberin Sanja Barbic Rajkovic
IBAN: DE90690916000004260309
BIC: GENODE61PFD
Bei jeder Überweisung ist die Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben.
Widerrufsrecht und Folgen
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung haben Sie das Recht ihre Buchung zu widerrufen. Hierbei müssen keine Gründe benannt werden.
Teilen Sie uns in eindeutiger Schriftform mit, dass Sie das Vertragsverhältnis widerrufen möchten.
Die schriftliche Einforderung des Widerrufs muss folgende Angaben beinhalten:
Name und Anschrift des Verbrauchers,
Auftragsnummer/Buchungsnummer,
Bestelldatum/Lieferdatum,
Unterschrift mit Ort und Datum des Verbrauchers.
Der Widerruf ist zu richten an:
BallonSet, Inhaberin Sanja Barbic Rajkovic
Königstraße 5
70 173 Stuttgart
Oder per Mail an: info@ballonset.de
Widerrufsfolgen
Der Vermieter ist damit verpflichtet, Ihnen die vollen Mietkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Dies gilt ab dem Tag des Widerrufs. Als Zahlungsmittel wird dabei dasselbe verwendet, welches Sie für die Zahlung des Mietpreises gewählt haben.
Zusätzliche Kosten wegen der Rückzahlung werden Ihnen nicht angerechnet.
Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist
Nach der zweiwöchigen Frist des Widerrufs hat der Kunde ebenfalls das Recht seinen Mietvertrag zu stornieren.
Bei einer begründeten Stornierung bis spätestens 28 Tagen vor der Veranstaltung werden 50% der Anzahlung zurückerstattet.
Bei weniger als 7 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Rückerstattung der Anzahlung
leider nicht mehr möglich.
Verlust / Beschädigung
Unverzüglich nach Erhalt ist der Mietgegenstand auf Beschädigungen zu überprüfen.
Eventuelle Schäden sind in einem Übergabeprotokoll oder in Textform und unter Beilage von Fotos unverzüglich mittzuteilen.
Nachträgliche erkannte Beschädigungen können nicht berücksichtigt werden.
Der Mieter trägt die Verantwortung für den Mietgegenstand und überlassenem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretende Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Werden gemietete Komponenten gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet mit der gleichen Maßgabe auch für Beschädigungen der Mietgegenstände durch seine Veranstaltungsteilnehmer.
Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich und ohne äußere Einwirkungen auf den normalen Verschleiß der Geräte oder Accessoires zurückzuführen sind.
Die Gefahr für und durch die Mietsache geht mit dem Aufbau der Fotobox auf den Mieter über. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden in mittelbarer und unmittelbarer Verbindung mit der Fotoboxnutzung. Eine weitergehende Haftung seitens des Vermieters ist ausgeschlossen, vor allem im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotografien.
Der Mieter sichert die Fotos nach der Veranstaltung selbst. Der Vermieter haftet nicht für einen Datenverlust während der Mietzeit.
Der Mieter haftet für alle Mietgegenstände (Fotobox, Zubehör, Hintergrundsystem, Tische/Stative etc) von Anlieferung bis Rückgabe. Bei Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung zum Zeitwert. Der Mieter haftet in gleichem Maße auch für Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust, die durch die Veranstaltungsteilnehmer verursacht wurden.
Der Mieter muss Mietgegenstände sorgsam behandeln und verpflichtet sich, dem Vermieter technische Probleme sofort zu melden. Reparaturen dürfen nur vom Vermieter durchgeführt werden. Ebenso verpflichtet sich der Mieter die Fotobox während der gesamten
Veranstaltung zu beobachten und im Falle von Rauchentwicklung umgehend
vom Strom zu trennen und aus dem Gebäude zu schaffen. Der Vermieter übernimmt dabei für die gesamte Mietdauer von Aufbau bis einschließlich der Abholung keine Haftung für Folgeschäden verursacht durch technische Probleme, Brände oder ähnlichem.
SICHERHEITSHINWEISE: Um einen sicheren Betrieb der Fotobox zu gewährleisten befolgen Sie und Ihre Gäste daher unbedingt folgende Punkte. Der Veranstalter hat seine Gäste auf die unten genannten Gefahren hinzuweisen und für eine Einhaltung der sachgerechten Nutzung der Fotobox zu sorgen:
Die Fotobox darf nicht von unbefugten geöffnet werden! Nur der Ansprechpartner vor Ort ist befugt, die Box öffnen – er hat unbedingt darauf zu achten, keine Kabel zu berühren, umzustecken oder sonst irgendwelche Bauteile zu berühren, außer wie in den Ausschalt- und Einschalt-Anleitungen beschrieben. Es sind z.B. auch rotierende Lüfter in der Box – achte darauf diese nicht zu berühren!
Die Fotobox bei Beschädigungen irgendeiner Art keinesfalls betreiben, sondern Support anrufen.
Die Fotobox benötigt für einen sicheren Betrieb einen stabilen Stand – daher nur auf ebenem, festen Untergrund aufbauen und den Tisch/Das Stativ nicht verrücken oder berühren. Vor allem Kinder müssen bei der Benutzung beaufsichtigt werden, um Verletzungen durch eine umkippende Fotobox zu verhindern
Achten Sie auf die Stromversorgungs-Verkabelung der Fotobox und weisen Sie auch die Gäste darauf hin. Es besteht Stolpergefahr.
Die Fotobox darf – außer bei Gefahr im Verzug wie z.B. Geruchs- oder Brandentwicklung – nicht einfach vom Strom getrennt werden. Die elektrischen Geräte können dabei Schaden nehmen, es können Folgeschäden entstehen und es kann zu Datenverlust führen! Der Veranstalter haftet für etwaige Schäden, die hierdurch entstehen.
Die Fotobox nicht umstellen, vor allem nicht draußen Betreiben (Gefahr durch Hitze oder Nässe)
Die Fotobox + das Zubehör keinesfalls Nässe aussetzen (Regen, Getränke usw). Der Veranstalter haftet für etwaige Schäden, die hierdurch entstehen. Falls die Fotobox nass wurde, keinesfalls weiternutzen.
Die Fotobox bei Raumtemperatur lagern. Nicht in die Nähe von Wärmequellen bringen
Der Blitz kann heiß werden – bitte informieren Sie alle Gäste, dass der Blitz nicht berührt werden darf.
Die Fotobox enthält elektrische Komponenten, welche u.a. durch Überhitzung potenziell Feuer fangen könnten. Die Fotobox bei Geruchs- oder Rauchentwicklung sofort aus dem Gebäude tragen an einen Ort ohne weitere Brandherde bringen. Nicht weiter berühren und Abstand halten!
Die Fotobox nach Nutzung ordnungsgemäß nach Anleitung ausschalten und vom Strom trennen. 30 min weiter beobachten, um Geruchsentwicklung/Rauch/Brand auszuschließen.
Die Fotobox nicht ohne uns transportieren – Beschädigungsgefahr.
Unvollständige Leistungserbringung
Sollte die Leistung seitens des Vermieters unvollständig sein, so beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen. Eine begründete Stornierung durch den Vermieter ist jederzeit möglich. Die Mietkosten werden dem Mieter in diesem Fall vollständig erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.
Der Vermieter kann bei wichtigem Grund, verursacht durch den Kunden oder dessen Teilnehmer, die Geräte sofort entfernen. Dies gilt besonders bei unsachgemäßer Nutzung oder Gefährdung der Geräte. Die Vergütungsansprüche des Vermieters bleiben dabei weiterhin bestehen.
Urheber- und Nutzungsrechte, Onlinegalerie der erstellten Bilder, Datenschutz
Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials.
Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge und Bereitstellung der Fotos erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.
Zustimmung für Bildaufnahmen
Der Veranstalter bzw. Mieter erteilt dem Vermieter die Zustimmung, Bildaufnamen von der Veranstaltungsstätte zu Werbungszwecken auf unserer Website und auf unseren Social-Media-Kanälen genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt für die Bildaufnahmen, die der Vermieter selbst vor Ort gemacht hat und auch für Bildaufnahmen, die der Veranstalter bzw. Mieter dem Vermieter zukommen lässt.
Schlussbestimmungen
Ganz oder teilweise unwirksame oder ergänzungsbedürftige Bestimmungen dieser AGBs beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, diese ganzen oder teilweise unwirksamen oder zu ergänzenden Bestimmungen durch wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommenden Regelungen zu ersetzen.
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